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Kaminöfen in jedem Stil und für jeden Geschmack. Spitzenqualität zu günstigen Preisen!

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Bafa Förderung Pelletöfen |
Die Bafa-Förderung für einen Pelletofen
KfW - Förderung : KfW-Programm Erneuerbare Energie
(Premium, hier insbesondere Pelletöfen)
Aktueller Hinweis: Nach den aktuell gültigen
Förderrichtlinien sollten ab dem 1. Januar 2011 die
Umwälzpumpen in der Heizungsanlage hohe
Effizienz-Anforderungen (entsprechend der Effizienzklasse A)
erfüllen. Aufgrund der Weisung des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 23.12.2010
wird diese Regelung vorerst ausgesetzt. Die erhöhten
Anforderungen bzgl. der Umwälzpumpen sind daher bis auf
Weiteres nicht Fördervoraussetzung!
Zur Kaminofen Förderung gibt es bei der KfW kein gesondertes
Programm, aber über die Programme "Energieeffizient Bauen" und
Energieeffizient Sanieren" Maßnahmen, die einen Altbau auf
den
Standard eines Energie-Effizienzhauses bringen, beziehungsweise einen
Neubau nach den entsprechenden Vorlagen.
Zum 01.März 2011 startet wieder die Förderung von
einzelnen
Sanierungsmaßnahmen in den wohnwirtschaftlichen Programmen.
Zur
Wahl stehen günstige Kredite oder Zuschüsse, die
effiziente,
wie auch hocherergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen
fördern,
die der Energiebilanz eines Wohnhauses zugute kommt. Dazu
zählen
Lüftungsanlagen, Fensteraustausch, Dämmungen und die
Erneuerung der Heizungsanlagen, auch mit neuen Kaminöfen.
Entweder vollständig sanieren oder die energetische
Qualität,
in einzelnen Schritten zu verbessern, ist hier das Ziel. Besonders
private Hausbesitzer, die oft aus Kostengründen zeitlich
versetzte
Sanierungsmaßnahmen planen, profitieren davon.
Die Wahl haben sie zwischen günstigem
Kredit oder Zuschuss!
Innvestitionszuschuss zum energieeffizienten Sanieren:
Im Programm 430 fördert die KfW ihren Kauf, bzw. ihre
Sanierung
mit einem Zuschuss (Alternative ist die Kreditfinanzierung im Programm
151, 152 siehe unten). Wenn Sie als Privatperson bereits
Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren, oder durch den
Kauf
eines Wohnraums, werden Sie gefördert.
Wollen Sie ihre Eigentumswohnung oder ihr Haus sanieren und wenden
dabei Gespartes auf? Oder investieren Sie Eigenkapital zum Sanieren von
Wohnraum? Dann bekommen Sie nun einen EXTRA-BONUS, der Ihren
vorbildlichen Einsatz für unsere Umwelt, nämlich die
CO²-Reduktion, belohnt.
Im
Rahmen der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, können
für Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energien gleichzeitig die KfW-Förderung
und der
BAFA-Zuschuss in Anspruch genommen werden.
Der Zuschuss wird gewährt für:
- für den Kauf eines sanierten Ein- oder
Zweifamilienhauses
oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses
entsprechen oder
- für eine umfassende Sanierung, die Ihr
Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht.
Die Vorteile:
- Ihre Eigeninvestition wird durch einen Zuschuss direkt
gefördert
- keine finanziellen Verpflichtungen durch Kredittilgungen
- selbst genutztes, sowie vermietetes Wohneigentum wird
gefördert
- je nach erreichtem KfW-Standard beträgt der
Innovationszuschuss bis zu 13.125 Euro je Projekt (bis zu 2
Wohneinheiten)
Der Antrag ist ausdrücklich VOR Erwerb bzw. vor
Snierungsbeginn
direkt bei der KfW-Bank zu stellen! Anträge erhalten Sie unten!
Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm "Erneuerbare Energien -
Standard" gefördert.
Über
das KfW-Programm Erneuerbare Energie (Premium) sind
förderfähig, die Errichtungen und Erweiterungen von
- automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester
Biomasse, für die thermische Nutzung mit mehr als 100 kW
Nennwärmeleistung, mit Pufferspeicher, z.B.
Pelletöfen,-kessel mit Wassertasche,
- Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die
kombinierte Wärme- und Stromerzeugung, mit Pufferspeicher,
- zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
genutzte,
innovative Technologien, z.B. mit großen
Wärmespeichern ab
20m³
- Nahwärmenetze, die mit Wärme aus
erneuerbaren Energien gespeist werden.
Allgemeine
Vorschriften für die Förderung von Biomasse-Anlagen:Diese Anlagen
sind zur Verfeuerung von fester Biomasse für die
thermische Nutzung (Wärmegewinnung)
förderungsfähig:
- Pelletkessel zur Verbrennung von Holzpellets und
Holzhackschnitzel
- Holzpelletöfen mit Wassertasche (alleinige
Pelletöfen, also Warmluftgeräte, sind nicht
förderungsfähig)
- und Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzpellets,
Holzhackschnitzel und Brennholz
Folgende
technische Anforderungen und Emissionsgrenzwerte
müssen eingehalten werden, bezogen auf einen Volumengehalt an
Sauerstoff im Abgas von 13% im Normzustand (273 K, 1013 hPa)
- Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis
zu 1000 kW gemäß: § 3 Absatz 1 Nummer
4,5,5a oder 8 der 1. BImSchV (1.Bundesimmisionsschutzverordnung)
- Kohlenmonoxid: 250 mg/m³ bei NWL, 250
mg/m³ bei Teillastbetrieb, soweit Brennstoffe nach §3
Absatz 1 Nummer 8 der 1.BImSchV eingesetzt werden,
- staubförmige Emissionen: 50 mg/m³
- Kesselwirkungsgrad: mindestens 89%
- Feuerungsanlagen mit einer
Nennwärmeleistung von mehr als 1000 kW
gemäß: § 3 Absatz 1 Nummer
4,5,5a oder 8 der 1. BImSchV (1.Bundesimmisionsschutzverordnung),
jeweils bezogen auf einen Volumengehalte an Sauerstoff im Abgas von 11%:
- Diese Anforderungen werden regelmäßig
überprüft und angepaßt, im Sinne des
Umweltstandarts
und der 1. BImSchV.
Durch Baumusterprüfungen oder Einzelgutachten sind diese
Anforderungen von geeigneter Stelle nachzuweisen.
Erläuterungen zu
den einzelnen KfW-Energieeffinzienzhäusern entnehmen
Sie
bitte den Anlagen unten!
Kombinationskessel
aus automatisch beschickten Pelletsanlagen mit Leistungs- und
Feuerungsregelungen, sowie automatischer Zündung zur
Verbrennung der
Biomasse, die dazu auch mit Brennholz befeuert werden können,
sind nur
förderungsfähgig, wenn es sich beim Holzanteil um
einen
Scheitholzvergaserkessel mit Regelung, also Temperaturfühler
und
Lambdasonde handelt und die obigen NWL eingehalten werden. - also
automatisch beschickte Pelletöfen!
Nicht
gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser, bereits
begonnene/abgeschlossene Vorhaben, gewerblich genutzte Flächen
und
Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt
wurde.
Vor
der Sanierung am besten von einem Sachverständigen beraten
lassen, der ihnen Hilft die Anforderungen nachzuweisen:
Anerkannte Sachverständige für diese Projekte, die
von der
BAFA oder der Verbraucherzentrale Bundesverband zugelassen sind, oder
die Berechtigung haben, Energieausweise nach der Energiesparverordnung
§ 21 auszustellen, finden Sie hier:
Bafa.de Beratersuche
Verbraucherzentrale Energieberatung
Zukunft-haus.de Expertensuche
Die
Sanierungsmaßnahmen werden durch Fachunternehmen
ausgeführt.
Kombinationsmöglichkeiten
mit anderen Fördermöglichkeiten:
Die gleichzeitige Förderung durch Kredite aus
Förderprogrammen des Bundes und der Länder und einer,
mit
einem Zuschuss geförderten Maßnahme ist nicht
möglich.
Eine Kombination mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren -
Sonderförderung (431)" ist möglich. Nicht
möglich ist
hingegen die gleichzeitige Nutzung der Kreditvariante des Programmes
"Energieeffizient Sanieren (151)".
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des
BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
im
Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) gefördert. Weitere
Informationen finden Sie unter dem Tab BAFA-Förderung.
Den Antrag
stellen: VOR dem Erwerb des Wohneigentums oder dem Beginn der
Sanierung, direkt bei der KfW.
Onlineantrag
und weitere Erläuterungen finden Sie hier:
KfW Online Antrag
Dieser Antrag ist zusätzlich, bei der Sanierung zum
KfW-Effizienzhaus von ihrem Sachverständigen zu
unterschreiben.
Die Berechnung des Sachverständigung, zum
KfW-Energieeffizienzhaus, darf nicht auf Basis der DIN V 18599
erfolgen, da diese Bestätigung der Berechnung zur Zeit von
starken
Abweichungen geprägt ist. Oben finden Sie Links zu anerkannten
Sachverständigen.
Eine Kopie des Personalausweises, Vorder- und Rückseite wird
zusätzlich benötigt.
Senden Sie Ihre Unterlagen bitte direkt an die KfW, Anschrift:
KfW Bankengruppe
10865 Berlin.
Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich,
auch nicht zur Fristwahrung vorab.
Nach Prüfung Ihrer vollständigen Antragsunterlagen
erhalten Sie von der KfW-Bank eine Zusage.
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen reichen Sie bitte den
Verwendungsnachweis, einschließlich folgender Unterlagen bei
der
KfW ein:
- Verwendungsnachweis
(PDF, 780 KB, nicht barrierefrei),
Formularnummer 600 000 1511
- Rechnungen des Sachverständigen bzw. der
Fachunternehmen,
- bei Heizungserneuerung: die Bestätigung des
Fachhandwerkers, der den hydraulischen Abgleich vorgenommen hat.
Anschließend wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto
überwiesen.
Die Formulare können Sie am Bildschirm ausfüllen und
ausdrucken. Das Speichern und Versenden der ausgefüllten PDF
ist
nur mit einer kostenpflichtigen Acrobat-Vollversion möglich.
gültig ab
01.03.2011:
Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
Bestellnummer 600 000 1775
Merkblatt Energieeffizient Sanieren, Anlage - Technische
Mindestanforderungen
Bestellnummer 600 000 1778
Allgemeine Bestimmungen für Investitionszuschüsse -
wohnwirtschaftliche Programme
Bestellnummer 600 000 0209
Häufige Fragen:
Eigenleistungen:
Vorraussetzung für die Förderung ist die
Durchführung
der Maßnahme durch ein Bau-Fachunternehmen. Da die
inhaltlichen
Vorraussetzungen der Rechnungen festgelegt sind. Eigenleistungen
gehören nicht dazu, auch nicht die dabei anfallenden
Materialkosten. Materialkosten können gefördert
werden, wenn
sie von einem Fachunternehmen eingebaut werden und durch einen
Sachverständigen bestätigt werden.
Können auch
nicht
förderfähige Heizungsanlagen wie Kachelöfen,
Kamine,
Kaminöfen beim Nachweis des KfW-Effizienzhaus-Standards
berücksichtigt werden?
Die anteilige Berücksichtigung von handbeschickten
Einzelfeuerstätten ist in der Regel im Rahmen der Berechnung
der
Anlagenaufwandszahl und des Primärenergiebedarfs nicht
zulässig.
Sobald ein weiterer Wärmeerzeuger vorhanden ist, mit dem die
Wärmeversorgung des gesamten Gebäudes
grundsätzlich
gewährleistet werden kann, ist dieser der Berechnung zugrunde
zu
legen. (d.h. ein Kaminofen mit Wasserspeicher, der an die
Zentralheizung angeschlossen ist, oder der an einer Solaranlage
hängt.)
Ein rechnerischer Deckungsanteil bei handbeschickten Öfen in
Höhe von maximal 10 % ist nur dann möglich, wenn:
- eine
Berücksichtigung des Ofens nach DIN 4701 möglich ist,
- eine
ausschließliche Befeuerung mit Biomasse auf Grundlage der
Herstellerspezifikation sichergestellt ist und
- gleichzeitig
ein Anschluss an das Zentralheizungssystem besteht.
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden durch das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im
Marktanreizprogramm
(MAP) gefördert.
Welche
inhaltlichen Anforderungen werden an die Rechnung gestellt?
Rechnungen die durch ein Fachunternehmen ausgestellt werden, wenn sie
neben den allgemeinen Anforderungen gemäß
Umsatzsteuergesetz
(§ 14 I UStG) Folgendes ausweisen, werden anerkannt:
Die Adresse des Investitionsobjektes, die Arbeitsleistung (Kosten auch
in Summe mit den Materialkosten anerkannt), im Falle der
Heizungserneuerung zusätzlich die Durchführung des
hydraulischen Abgleichs (zur Zeit noch nicht nötig! Bitte
immer
aktuell informieren!). Wurden Einzelmaßnahmen
durchgeführt,
ist die Einhaltung der Mindestanforderungen in der Rechnung
nachzuweisen.
Bei weiteren Fragen bitte mailen oder schauen Sie auf der Seite vorbei:
KfW Fragen & Antworten
Kredit - Einzelmaßnahmen zum energieeffizienten
Sanieren Programm 152 (hier insbesonders Heizungen/ Kaminöfen):
Die Antragsstellung ist ab dem 01.03.2011 möglich!
In der Regel ist eine umfassende Sanierung nötig, um den
Standard
eines KfW-Energieeffizienzhaus zu erreichen. Doch auch diese einzelnen
Sanierungsmaßnahmen oder deren Kombinationen können
ihre
Energiekosten deutlich reduzieren. Die energetischen
Einzelmaßnahmen für die Sanierungen ihrer Wohnung,
ganz
gleich ob zur Miete oder Eigentum oder ihres Wohngebäudes
werden
durch das Programm 152 der KfW gefördert. Durch dieses
Programm
werden Dämmungen, Fensteraustausch, Lüftungseinbau
oder hier
relevant Heizungserneuerungen finanziert. Auch geeignet, wenn Sie
energetisch sanierten Wohnraum kaufen!
Langfristig zinsgünstige Kredite in Höhe bis zu
50.000 Euro
erhalten Sie pro Wohneinheit. Falls kein Kredit gewünscht,
wird
die Zuschussvariante empfohlen. Die Vorteile für Sie:
- passend zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen,
frei wählbare Einzelmaßnahmen
- Kreditlaufzeit bis zu 30 Jahren
- kostenfreie, außerplanmäßige
Tilgung möglich
Dieses Förderprogramm können Sie nutzen, wenn Sie
durch Kauf
Eigentümer eines Wohnraums werden, bereits Eigentümer
sind
und sanieren wollen, oder Mieter sind und mit Zustimmung des Vermieters
sanieren.
Dieser Antrag wird vor Sanierung oder Erwerb des Wohnraums bei Ihrer
Hausbank gestellt und nach Prüfung der Unterlagen durch die
Hausbank bereitgestellt. Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm
für Erneuerbare Energien "Standard" gefördert.
Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser,
gewerblich genutzte Flächen, umschuldung bestehender
Darlehnen,
Nachfinanzierungen bereits begonnener/abgeschlossener vorhaben und
Wohneigentum, für das erst nach dem 01.01.1995 Bauantrag
gestellt
wurde.
Im Programm 152 werden alle energetischen Sanierungsmaßnahmen
gefördert, die die technischen Mindestanforderungen
erfüllen.
Diese entnehmen Sie bitte der Anlage des Merkblatts zu diesem Programm.
Und auch der Liste der förderfähigen Kosten!
Möglich
sind auch frei wählbare Kombinationen von
Einzelmaßnahmen.
Siehe Merkblätter unten!
Nachdem alle technischen Details mit Ihrem Sachverständigen
geklärt wurden, stellen Sie den Antrag zum Programm 152 bei
Ihrer
Hausbank, bevor Sie kaufen oder anfangen zu sanieren. Die Berater Ihrer
Hausbank füllen den Kreditantrag für Sie aus.
Dem Antrag fügen Sie bitte die "Bestätigung zum
Kreditantrag"
bei. Diese Bestätigung wird von Ihnen und von Ihrem
Sachverständigen unterschrieben.
Gegenüber Ihrer Hausbank weisen Sie innerhalb von 9 Monaten
nach
der Auszahlung des gesamten Darlehens einen
programmgemäßen
Einsatz der Mittel nach.
Formulare:
Das Antragsformular liegt Ihrer Hausbank vor. Informieren Sie sich gern
vorab!
Muster des Antragsformulars (PDF, 85 KB, nicht barrierefrei):
Formularnummer 600 000 0141
Bestätigung zum Kreditantrag (PDF, 2,3 MB, nicht
barrierefrei): Formularnummer 600 000 1780
Bestätigung über die antragsgemäße
Durchführung der Maßnahmen (PDF, 2,0 MB, nicht
barrierefrei): Formularnummer 600 000 1783
Merkblätter:
Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit: Merkblatt 600 000 1770
Merkblatt Energieeffizient Sanieren, Anlage - Technische
Mindestanforderungen: Merkblatt 600 000 1778
Liste förderfähiger Kosten - Kredit und Zuschuss
Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite -
Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer -Nummer 600 000
0147
Bei einem Kauf sind die an Ihrem Objekt erfolgten
Sanierungsmaßnahmen im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.
Finanziert werden
folgende Einzelmaßnahmen:
Energieeinspar-Wärmedämmung von Wänden,
Dachflächen, Geschossdecken, erneuerung von Fenster und
Außentüren, Einbau von Lüftungsanlagen,
Planungs- und
Baubegleitungsleistungen und Austausch der heizung,
einschließlich Einbau der Umwälzpumpe der Klasse A
und
gegebenenfalls einer hocheffizienten zirkulationspumpe.
Ein Sachverständiger bestätigt die Angemessenheit der
Maßnahmen. Wir empfehlen, aufeinander abgestimmte
Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung aneinander grenzender
Bauteile, zeitlich zusammenhängend als
Maßnahmenkombination
durchzuführen. Suchen Sie sich einen Berater, siehe oben! Hier
gilt das selbe, Fachunternehmen! Möglicherweise
erreichen Sie
einen KfW-Effizienzhaus-Standard und können Ihre
Sanierungskosten
noch günstiger über das Programm 151 finanzieren.
Kombination mit anderen
Fördermitteln:
- Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist
möglich.
Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer
Sanierungskosten nicht übersteigen.
- Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit einer
qualifizierten Baubegleitung, ist eine Kombination mit dem
Zuschussprogramm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung
(431)
möglich.
- Wenn Sie eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien in
Kombination mit einer Heizungserneuerung auf Basis konventioneller
Energieträger planen, können Sie entweder im Programm
152
einen KfW-Kredit oder einen Zuschuss des BAFA-Programms
(Marktanreizprogramm) in Anspruch nehmen. Eine Kombination beider
Fördermöglichkeiten für die gleiche
Heizungskomponente
ist nicht möglich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
werden im Rahmen des BAFA-Programms gefördert. Weitere
Informationen finden Sie in dem Tab BAFA-Förderung.
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus den
Programmen Energieeffizient Sanieren - Kredit (151) oder Zuschuss
(430) für dieselbe Wohneinheit ist nicht
möglich.
Die Konditionen:
Aktuelle Zinssätze: Der günstigere, also niedrigere
Zinssatz,
wird festgeschrieben, je nachdem wo er niedriger war, bei Kreditzusage
oder Antragseingang. Das erste Jahr ist tilgungsfrei, danach zahlen Sie
die Zinsen vierteljährlich und nur auf den abgerufenen, also
tatsächlich genutzen Kreditbetrag.
Zinsbindung: Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben,
danach macht die KfW ihnen ein Prolongationsangebot.
Laufzeit: Die Laufzeit kann beliebig gewählt werden. Bis zu 10
Jahren, mit 1-2 tilgungsfreien Anlaufjahre, bis zu 20 Jahren mit bis zu
3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 30 jahren mit bis zu 5
tilgungsfreien Anlaufjahren. Endfällige Darlehnen mit bis zu 8
jahren Kreditlaufzeit bei 8 tilgungsfreien Anlaufjahren (8/8/8). Die
Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre.
Finanzierungsumfang und Höchstbetrag: Bis zu 100% der
förderfähigen Investitionskosten,
einschließlich
Nebenkosten (Architekt, Energiesparberatung, etc.) können mit
diesem Programm finanziert werden. Pro Wohneinheit beträgt der
Kredit bis zu 50.000 Euro. Grundlage ist die Anzahl der Wohneinheit vor
der Sanierung. Der Kredit ist 12 Monate nach Zusage abrufbar. Danach
wird eine Provision für die Bereitstellung berechnet,
nämlich
0,25% pro Monat, vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.
Verlängerungen sind bis zu 24 Monaten möglich. Der
Kredit ist
teil oder in Summe komplett, abrufbar. Nach 3 Monaten sollte der
abgerufene Betrag vollständig verwendet worden sein,
andernfalls
wird ein Zinszuschlag fällig.
Auszahlung: 100% des Kreditbetrages werden ausgezahlt.
Tilgung: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre, zahlen Sie Ihren
Kredit in gleich hohen, vierteljährlichen Raten
zurück.
Außerplanmäßige Tilgung:
Rückzahlung des
gesamten oder Teilbeträge des Darlehnens vorzeitig,
während
der ersten Zinsbindungsfrist möglich (im Programm 151)
Sicherheiten: Die Hausbank bestimmt Art und Höhe der
Sicherheit.
Verwendungsnachweis:
Gegenüber der Hausbank muß innerhalb von neun
Monaten, nach
der Auszahlung des gesamten Darlehnens, der
programmmälßigen
Einsatz der Mittel nachgewiesen werden. Darunter auch der, vom
Sachverständigen unterschriebenen Bestätigung.
Kredit und Tilgung können Sie hier berechnen: (Laufzeit,
Kosten, Belastungen, etc.)
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