Kaminofen in der Mietwohnung – Einwilligung des Vermieters?

Kaminofen in der Mietwohnung?
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Auch Mieter erkennen zunehmend die Vorteile moderner Kaminöfen und möchten das Flammenspiel und die wohltuende Strahlungswärme gerade in der kalten Jahreszeit genießen. Nicht zuletzt spiegelt sich der jeweils aktuelle Öl- oder Gaspreis jedes Jahr in der Nebenkostenabrechnung wieder.

Nun ist die vollständige Änderung des Heizsystems sicherlich nicht ohne den Vermieter umsetzbar und gewollt. Wenn man den Vermieter sogar überzeugen kann, dass ein Kaminofen oder ein Pelletofen auch langfristige in seinem Sinne ist, stehen die Chancen gar nicht mal schlecht, dass er sogar zumindest einen Teil, wenn nicht sogar alle Kosten übernimmt.

Dabei ist es auf alle Fälle der richtige Weg, sich erst einmal umfassend zu informieren.

In Kooperation mit dem Vermieter – Stichhaltige Argumente sammeln

Sicherlich ist die Argumentation in unterschiedlichen Wohnsituationen mal leichter und mal ein wenig schwieriger. Ist die bestehende Heizungsanlage bereits über 25 Jahre alt, so dürfte es leichter sein, den Vermieter zu überzeugen, da die durchschnittliche Lebensdauer der Anlage erreicht ist.

Bei neueren Heizungsanlagen wird die Argumentation schon schwieriger, denn nur wenige Vermieter lassen sich mit ökologischen oder romantischen Argumenten überzeugen, wenn sie Geld investieren sollen. Es hilft allerdings die Auflistung aller guten Gründe für einen Kaminofen, wenn man dem Vermieter verdeutlichen kann, dass ein Ofen bzw. Holzofen den Wohnwert einer Immobilie steigert und sich die Wohnung besser vermieten lässt, wenn auch zukünftige Mieter deutlich und Jahr für Jahr Heizkosten sparen können.

Ein besonders gutes Argument liefert der Energieausweis. Dieser Ausweis ist nach der EnEV seit 2014 Pflicht für alle Immobilien, welche vermietet werden oder verkauft werden sollen. In diesen Ausweisen soll die Energieeffizienz einer Immobilie dargestellt werden und Verstöße gegen die Ausweispflichten werden sogar mit Bußgeldern geahndet. Die Pflicht zu einem solchen Ausweis soll natürlich Vermieter anregen, ökologische und effiziente Heizsysteme zu wählen und da bieten sich dann eben Kaminöfen wieder an. Der Grad der Energieeffizienz kann dann sogar über Fördermittel entscheiden. Hier lohnt gegebenenfalls die Beratung durch einen Energieberater.

Ohne die Zustimmung des Vermieters

Leider gibt es auch immer noch Vermieter, welche energieeffizienten Konzepten nicht besonders offen gegenüber stehen. Wenn man den Konflikt nicht scheut, kann man auch als Mieter seinen Kaminofen durchsetzen:
Je nach Interpretation der aktuellen Rechtslage und wenn keine spezifischen Klauseln im Mietvertrag stehen, ist eine Einwilligung des Vermieters nur dann notwendig, wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Dies gilt zum Beispiel, wenn zum Einbau einer neuen Tür Mauerwerk bearbeitet werden muss, um den Türsturz zu vergrößern. Wird aber ein Kaminofen aufgestellt und mit einem Außenschornstein aus Edelstahl verbunden, so findet kein Eingriff in die Bausubstanz statt und es ist keine Einwilligung aus juristischen Gründen notwendig.
An dieser Stelle ist aber anzumerken, dass Kaminofen und Schornstein bei Auszug ggf. wieder zu entfernen sind, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Somit wird auch deutlich, dass der neu zu schaffende Zugang zu einem bestehenden Schornstein wiederum eine bauliche Veränderung ist. Hier kann sogar strittig sein, ob der Mieter einen Anspruch auf die Mitnutzung des vorhandenen Schornsteins hat. Eine Prüfung der Sachlage vorab aus technischer Sicht durch den zuständigen Schornsteinfeger ist unabdingbar.

In diesem Zusammenhang gibt es jedoch durchaus auch andere Meinungen. Diese Stimmen meinen, dass der Mieter nur zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung berechtigt ist. Wenn es bereits ein bestehendes Heizsystem gibt, so kann die Aufstellung eines Kaminofens nach der Verkehrssitte in Zweifel zu ziehen sein, da diese Aufstellung eines zusätzlichen Heizsystems nicht notwendig und somit nicht üblich sei. Diese sogenannte Üblichkeit nach § 157 BGB kann wiederum durch das Bedürfnis nach Romantik und nicht zuletzt durch die Nebenkostenabrechnung zu relativieren sein.

Eine eindeutige Rechtslage gibt es also nicht.
Nur mit einem Ethanol- oder Elektrokamin ist jeder Mieter auf der sicheren Seite.

Wir können hier nur die grundsätzlichen Rechtsmeinungen darstellen. Im Einzelfall ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu befragen.

Wenn Sie gute Argumente für einen Kamin- oder Pelletofen benötigen, steht Ihnen das Feuerdepot gerne per Telefon, persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.