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1. und 2. BImSchV für Kaminöfen – was ist zu beachten?

1. und 2. BImSchV für Kaminöfen
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Was steckt hinter der 1. und 2. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) Die 1. BImSchV legt seit März 2010 Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen fest. Alle neu errichteten Feuerstätten müssen diese Grenzwerte erfüllen. Die Erfüllung der Werte wird für neue Geräte vom jeweiligen Hersteller bescheinigt. Ältere Heizanlagen, die die erforderlichen Werte nicht erfüllen, müssen innerhalb folgender Übergangsfristen nachgerüstet weiterlesen