
1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
Die neue Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt unter welchen Bedingungen kleine und mittlere Feuerungsanlagen, wie Gas-, Öl-, Kohle- und Holzheizungen betrieben werden dürfen (Grenzwerte, Brennstofftabelle, etc.). Ziel ist es die Feinstaubemission zu verringern, also unsere Gesundheit zu schützen und auch noch die Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Geruchsbelästigung unterbinden. Dies gilt für bestehende, sowie für neue Einzelfeuerungsraumanlagen. Gilt ab einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt.© copyright by feuerdepot.de | [ zurück zum Kaminofen Lexikon ]


