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CE-Kennzeichnung

Früher wurde die heutige CE-Kennzeichnung noch EG-Zeichen genannt, dies bezog sich auf die Europäische Gemeinschaft. Die CE-Kennzeichnung ist für frei verkehrsfähige Industrieerzeugnisse nach EU-Recht für den Europäischen Wirtschaftsraum bestimmt. Diese besteht aus der 4-stelligen Nummer der Prüfstelle und dem CE-Logo. Sichere Produkte, in der EU und EG, die für den Endverbraucher bestimmt sind, müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Bezeichnet wird diese Kennzeichnung auch oft als "Reisepass". Die wichtigsten Merkmale sind:

  • bevor Produkte erstmalig in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, die aufgrund ihrer Art und Beschaffenheit in einer EU-Richtlinie Anwendung finden
  • der Hersteller prüft selbstständig, welche EU-Richtlinie bei seinem Produkt angewendet wird
  • eine EG-Konformitätserklärung wird vom Hersteller erstellt und die CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht (falls nötig wird eine benannte Stelle eingeschaltet)
  • die CE-Kennzeichnung darf durch andere Siegel oder Zeichen nicht in Frage gestellt werden
  • die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die in den EU-Richtlinien festgelegt sind, müssen eingehalten werden
  • Ausnahmen bestehen nur, wenn spezielle Richtlinien es anders vorsehen.