Der Schornsteinfeger! Mehr als nur ein Glücksbringer

Schornsteinfeger Kehrmonopol
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Jeder Hauseigentümer in Deutschland ist verpflichtet, Schornsteine, Abgasanlagen und Feuerstätten regelmäßig durch einen Schornsteinfeger überprüfen zu lassen. Die Kehr- und Überprüfungsordnungen (KÜO) der Bundesländer legt in Abhängigkeit von dem verwendeten Brennstoff fest, in welchen Intervallen Kontrollen stattfinden müssen. In der Regel finden diese Kontrollen zwischen einmal bis zu in seltenen Fällen sechs Mal pro Jahr statt. Im Rahmen seiner Besuche reinigt und überprüft der Schornsteinfeger Schornsteine, Edelstahlschornsteine, Abgasanlangen und Feuerstätten. Seine Messergebnisse werden dokumentiert und aufbewahrt. Die Kontrollpflicht und die Begleichung der resultierenden Kosten obliegen dem Eigentümer und dienen dem Schutz der Allgemeinheit. So kann sich bei unvollständigen Verbrennungen im Schornstein ein Ruß absetzen, welcher selbst Feuer fangen und in Brand geraten kann. Auch Verunreinigungen durch Laub oder Vogelnester können Gefahren verursachen. So überprüft der Schornsteinfeger den Kohlenmonoxid-Gehalt im Abgas. Dieses Gas ist geruchs- und geschmacksneutral, aber bereits in kleinen Mengen hochgiftig und kann zu einer lebensbedrohlichen Gesundheitsgefährdung führen, wenn es in die Raumluft gelangt.

Der Kaminkehrer und seine Aufgaben

Neben diesen regelmäßigen Pflichten, welche ein Schornsteinfeger in jedem Haus durchführt, ist der schwarze Mann aber auch zu konsultieren, wenn ein Kaminofen angeschafft werden soll. Der Kaminkehrer prüft, ob der Schornstein für den Anschluss eines Kaminofens geeignet ist. Weiterhin kann er Tipps für die Aufstellung und die Inbetriebnahme der neuen Wärmequelle geben und die schriftliche Betriebserlaubnis später erteilen. Die Eignung eines Schonsteins für den gewünschten Kaminofen lässt sich am genauesten mit einer Computerberechnung, welche auf DIN 4705 basiert, verifizieren. Im Idealfall liegt ein freier Schonsteinzug vor, an welchem kein Heizgerät angeschlossen ist. Hier sollte der Querschnitt des Zuges größer als 15 cm x 15 cm sein und die wirksame Höhe des Schonsteins soll mit 4,50 m ausreichend sein. Weiterhin ist die bautechnische Mangelfreiheit eine Voraussetzung für die Eignung.
Das häufigste Problem für den Anschluss moderner Kamin- und Pelletöfen ist ein zu großer Querschnitt von sogenannten begehbaren Schornsteinen. Hier ist die geringe Abgastemperatur des Kaminofens nicht in der Lage, für einen ausreichenden Auftrieb der Abgase zu sorgen und der Zug ist zu schwach. In diesen Fällen ist eine Schornsteinsanierung ratsam. Sollte kein Schornstein vorhanden sein, besteht die Möglichkeit, einen Außenschornstein nachträglich zu errichten.

Schornsteinfeger Beratung

Der Kaminkehrer hilft ebenfalls mit Rat und Tat, wenn ein Abzug bereits durch ein anderes Heizgerät belegt ist. Er ermittelte die maximale Abgasmenge beider Öfen und die Entsorgungskapazität des Schonsteins. Häufig ist ein Schonstein in der Lage, die Abgasmengen von zwei gleichzeitig betriebenen Öfen aufzunehmen. Häufig gilt dann allerdings die Restriktion, dass der Kaminofen nur mit geschlossener Tür, also nicht als offener Kamin genutzt werden darf. Diesbezüglich kann bereits beim Kaminofenkauf geprüft werden, für welchen Betrieb der gewünschte Kaminofen geeignet ist. Kaminöfen der Bauart 1 sind mit einer Feder in der Ofentür ausgestattet, welche die Tür automatisch schließt, sobald diese losgelassen wird. Kaminöfen der Bauart 2 verfügen nicht über eine solche Sicherung und gestatten auch den offenen Betrieb.
Der Schornsteinfeger kann auch Empfehlungen aussprechen, ob der Anschluss vorne, hinten oder seitlich erfolgen soll, wobei dies in den meisten Fällen reine Geschmackssache ist. Gute Kaminöfen sind bereits flexibel gebaut, einzig bei Kachel- oder Specksteinöfen, meist Speicheröfen, muss die Entscheidung für die Anschlussöffnung bereits bei der Bestellung festgelegt werden. Weitere Tatbestände, welche der Schornsteinfeger bereits vor dem Aufstellen des Kaminofens prüft, betreffen die Sicherheitsabstände und die Fußbodenauslastung.

So muss der neue Kaminofen mit seinen Seiten- und Rückwänden mindestens 20 cm zu brennbaren Materialien wie Holzverkleidungen entfernt sein. Ein Mindestabstand von sogar 80 cm gilt im Strahlungsbereich der Feuerraumöffnung. Weitere Regeln betreffen einwandige Rauchrohre und die Fußbodenmaterialien wie Teppich, Holz oder Kunststoff. Die Fußbodenauslastung betrifft die Tragfähigkeit des Bodens, da ein Kaminofen naturgemäß sehr schwer ist. Da im modernen Wohnungsbau alle Fußböden eine Tragfähigkeit von 300 kg/m² haben, ist in der Regel keine zusätzliche statische Prüfung mehr notwendig.

Ihr Kaminkehrer hilft Ihnen auch in Zukunft

Hinsichtlich all dieser Fragen zum Schornstein und zum Anschluss des Kaminofens ist der Kaminkehrer bereits der erste Ansprechpartner. Seit 2013 besteht die Möglichkeit, Ihren Schornsteinfeger bzw. Ihre Schornsteinfegerin selbstständig zu wählen. Dies gilt unabhängig davon, ob er oder sie für Ihren Bezirk zuständig ist oder nicht. Bitte beachten Sie, dass der Anschluss eines Kaminofens an Ihren Schornstein unbedingt vorher mit dem Schornsteinfeger abgeklärt werden muss.

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