Bis zu 8.000 EUR vom Staat: Wirtschaftsministerium unterstützt mit Förderung Pelletofen 2015

Fördergelder Pelletofen 2015
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Um den Anteil an erneuerbaren Energien bei dem bundesweiten Heizenergieverbrauchs zu erhöhen hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf vorgelegt, wonach u.a. Pelletheizungen mit einem staatlichen Zuschuss von bis zu 8.000 EUR gefördert werden sollen. Laut der nichtamtlichen Lesefassung soll die Richtlinie bereits am 01.04.2015 in Kraft treten.

Die Förderung der Pelletheizung 2015

Inzwischen berichten mehrere Medien, dass die Bundesregierung den Einbau von Heizungen, welche mit erneuerbaren Energien betrieben werden, stärker fördern will. Dies betrifft die Solarthermie-Heizanlage, welche wohl mit bis zu 5.600 Euro gefördert werden soll, aber insbesondere auch die Pelletheizung,
für welche es dann bis zu 8.000 Euro staatlichen Zuschuss geben soll. Bislang lag der Höchstsatz für Zuschüsse bei beiden Systemen bei maximal 3.600 Euro.
Dieses Marktanreizprogramm wird wohl aufgelegt, um den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Heizenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 von derzeit 10 Prozent auf 14 Prozent anzuheben. Ausführendes Organ des Bundeswirtschaftsministeriums wird das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sein. Dies ist eine Unterbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums.

Förderungsfähige Pelletkessel, Pelletheizungen oder Pelletöfen 2015

Bisher wurde eine nichtamtliche Lesefassung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Stand 11.03.2015) veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Freiberufler, Unternehmen und jetzt auch Kommunen, und gemeinnützige Organisationen.

Zu den förderfähigen Anlagen zählen:
– Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzel,
Pelletöfen mit Wassertasche
– Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln
und Scheitholz
– besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

Entscheidend ist, dass es sich um ein fest installiertes Heizsystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes abdecken kann.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Kessel und von seiner Leistungsfähigkeit ab:

Die Basisförderung beträgt bis zu 80 € je kW errichtete, installierte Nennwärmeleistung bei Errichtung einer automatisch beschickten Anlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Biomassepellets (auch als Kombinationskessel), jedoch

− mindestens 2.000 € bei Pelletöfen mit Wassertasche,
− mindestens 3.000 € bei Pelletkesseln
− mindestens 3.500 € bei Pelletkesseln mit neu errichtetem Pufferspeicher mit ei-
nem Pufferspeichervolumen von mind. 30 Liter je kW Nennwärmeleistung.

Explizit ausgeschlossen werden Pelletöfen als reine Warmluftanlagen.

Zusätzlich zur Basisförderung kann der Kombinationsbonus i.H.v. 500 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solaranlage installiert wurde. (z.B. Oranier Komplettpaket mit Solarmodul)

Raumluftunabhängige Systeme werden bislang nicht explizit erwähnt. Diese Systeme sind besonders geeignet, um die Standards der förderungswürdigen KfW-Effizienzhäuser und Passivhäuser zu erreichen.

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Das Feuerdepot berät gerne und unverbindlich persönlich, telefonisch oder per E-Mail zu allen Fragen rund um den Pelletofen.

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