Hopp Schwiiz! Leistungserklärung ersetzt Zulassung der VKF-Schweiz: Erleichterter Kaminofenimport dank gelockerter Brandschutzbestimmungen

VKF Schweiz Zulassungen
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In der Schweiz organisiert die „Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen“ (VKF) den Brandschutz. Daher arbeitet die Organisation auch die Schweizerischen Brandschutzvorschriften als gesetzliche Grundlage aus. Seit 01.01.2015 gelten nun neue Brandschutzvorschriften, welche den Import moderner Kamin- und Pelletöfen aus der EU in die Schweiz erleichtern.

Die bisherige Regelung: Die VKF-Zulassung

Der VKF betont, dass die Schweiz in Sachen Brandschutz einen der höchsten Standards weltweit inne hat und begründe dies mit den strengen schweizerischen Brandschutzvorschriften. Bislang durften in der Schweiz nur jene den Brandschutz betreffende Produkte eingebaut werden, welche definierte Prüfungen bestanden hatten und über eine sogenannte VKF – Zulassung verfügten. Zu diesen Produkten gehören untere anderem auch Cheminées (= Kamin) und Heizeinsätze (EN 13229), Cheminéeöfen (EN 13240) (= Schweden- oder Kaminöfen), Herde (EN 12815), Pelletöfen (EN 14785), und Speicheröfen (EN 15250).
Nur wenn die VKF eine Zulassungsnummer für ein Produkt vergab, durfte dieses Produkt im Schweizer Markt verwendet werden. Im Schadenfall war dann der Zulassungsinhaber, sprich Hersteller, haftbar, sofern er nicht sicherstellen konnte, dass der Lizenznehmer, sprich das einbauende Unternehmen, über alle relevanten Punkte der Produktion und Montage informiert war. Die VFK meinte, dass dies der Grund war, warum Zulassungsinhaber dem Lizenznehmer detaillierte Produktions- und Montageanleitungen zur Verfügung stellten und diese regelmäßig über Neuerungen informierten.
Allerdings war die Vergabe der einzelnen VKF-Zulassungen ein zeitintensiver bürokratischer Akt.

Mit einer Novellierung der Brandschutzvorschriften zum 01.01.2015 wurde die VKF-Zulassung durch eine sogenannte Leistungserklärung ersetzt.

Die neue Regelung: Die Zulassungserklärung

Die neue Zulassungserklärung muss nach Ablauf der Übergangsfrist spätestens bis zum 30.06.2015 vorliegen, wenn ein Hersteller Kaminöfen o.ä. in der Schweiz verkaufen möchte.

Produzenten, Importeure und Händler müssen allen Installateuren, aber auch den schweizerischen Vollzugsbehörden die Zulassungserklärungen einfach zugänglich machen. Am besten werden sie gut auffindbar auf der Homepage platziert. Dabei wird ausdrücklich empfohlen, dass die Zulassungserklärungen korrekt und vollständig ausgefüllt in allen 3 Amtssprachen der Schweiz zur Verfügung stehen sollen.

Inhaltlich sind auf der Leistungserklärung alle wesentlichen Merkmale der Feuerung zu deklarieren. Dies beinhaltet insbesondere eine exakte Typenbezeichnungen, die Grundanforderungen des Brandschutzes und Hinweise zu den Emissionswerten.

Die meisten Leistungserklärungen der in der Schweiz gehandelten Feuerungen finden sich nicht nur auf den Webseiten der einzelnen Hersteller, sondern sind auch einfach auf dem Onlineportal des deutschen Industrieverbands HKI zugänglich. Des Weiteren finden sich bei dem Verband Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte VHP Anleitungen zum Ausfüllen der Leistungserklärungen.

Es bleibt unbedingt festzuhalten, dass die Brandschutzbestimmungen im Kern nicht gelockert wurden, sondern dass die Schweiz im Zuge der steigenden Bedeutung des Internets einen langwierigen bürokratischen Akt durch eine transparente Informationspflicht ersetzt hat.

Wir freuen uns darauf, nun noch besser Schweizer Kunden zur Verfügung zu stehen zu können. Hier werden alle Fragen rund um Kaminöfen, Cheminées. Pellet- und Speicheröfen gerne, unverbindlich, persönlich, telefonisch oder per E-Mail beantwortet.

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