Wie erkennt man, ob ein Kaminofen für den Betrieb zugelassen ist?

Kaminofen Zulassung
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Ist der Kaminofen für den Betrieb zugelassen?

Nicht zu letzt aufgrund der Gefahr der offenen Flamme unterliegen Kaminöfen besonderen Sicherheitsvorschriften, Kontrollen und Zulassungen. Heutzutage gilt es weiterhin, Mindeststandards des Umweltschutzes einzuhalten. Ein Hausbesitzer darf nur solche Kaminöfen einbauen, welche nach dem einheitlichen und geordnete Zulassungsverfahren der EG tatsächlich zugelassen sind. Für die Hersteller gibt es zwei Verfahren, für ihre Kaminöfen eine Zulassung zu erhalten. Zum einen kann die Zulassung auf dem CE-Zeichen basieren, zum anderen kann die Zulassung durch nationale Institute erfolgen. In Deutschland ist dies das DIBt, das Deutsches Institut für Bautechnik. Beide Zulassungen gelten innerhalb der gesamten EG, und beschreiben unter anderem, dass der Kaminofen raumluftunabhängig DIBT zertifiziert ist. In beiden Fällen wird geprüft, ob der Kaminofen den sicherheitstechnischen Anforderungen genügt.

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Weiterhin müssen die europaweit einheitlicher Anforderungen an den Umweltschutz gewährleistet sein. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfungen darf eine Feuerungsanlage das CE-Zeichen führen. Dieses Zeichen wird dann auf dem Typenschild angebracht, so dass ein Interessent sich bereits vor dem Kauf des Kaminofens von der Zulassung überzeugen kann. Auch der Nachweis der Prüfung durch das DIBt wird durch eine eindeutige Zertifikatsnummer auf dem Typenschild vermerkt. Das Typenschild enthält darüber hinaus noch weitere Angaben zu den Emissionen z.B. von Feinstaub. Also muss entweder ein CE-Zeichen mit der Nennung der Prüfnorm oder eine nationale Zulassungsnummer auf dem Typenschild vorhanden sein. Beide Kennzeichen können aber nicht zusammen auf dem Typenschild angebracht sein, da sie einander aufgrund rechtlicher Zuständigkeiten ausschließen.

Der Verkauf von Feuerungsanlagen mit CE-Zeichen, welche aber eine Prüfung nach Euronorm nicht bestanden haben, oder welche keine nationale Zulassung erhalten haben, ist strafbar. Nichtsdestotrotz sollte ein potentieller Käufer auch selbst diese Zulassungszeichen kontrollieren und schlussendlich achtet auch der Schornsteinfeger auf das Vorhandensein eines CE-Zeichens oder einer Zulassungsnummer bei der Abnahme der Feuerungsanlage.