Ihr neuer Schornsteinfeger – freie Wahl bedeutet mehr Verantwortung für Hausbesitzer

Schornsteinfeger freie Wahl
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Seit Januar 2013 gilt der Schornsteinfegermarkt als liberalisiert. Das sogenannte Kehrmonopol wurde aufgehoben und jeder Hausbesitzer kann frei entscheiden, welchem Schornsteinfeger aus ganz Europa er seinen Kehrauftrag erteilen will. Der Gesetzgeber erhoffte sich mehr Wettbewerb und somit bessere Bedingungen für die Kunden, z.B. durch Preisnachlässe oder kundenfreundlichere Terminvergaben.
Was ist draus geworden? Was sind die Konsequenzen? Was müssen Hausbesitzer beachten?

Der Status der freien Schornsteinfegerwahl: Kaum Wechsel

Tatsächlich wurde die freie Schornsteinfegerwahl nun auch 2 Jahre, nachdem das Kehrmonopol gekippt wurde, kaum angenommen. Auch die Preise sind nicht aufgrund eines höheren Wettbewerbs gefallen, sondern im Gegenteil, sie steigen Jahr für Jahr. Zum einen mag das an einer gewissen Bequemlichkeit liegen, dass die Hausbesitzer sich nicht die Mühe machen wollen, einen neuen Anbieter zu suchen. Die Verbraucherzentrale NRW konstatiert, dass vielen Hausbesitzern die neuen Regeln zu kompliziert seien und sie gibt zu bedenken, dass viele Hausbesitzer Angst haben, dass sich in Zeiten des Umbruchs als Schornsteinfeger getarnte Betrüger Zutritt verschaffen und schlimmstenfalls sogar das Haus ausrauben. Dies kann jedoch nicht geschehen, wenn man mit einem Schornsteinfeger des Verbandes zusammenarbeitet. Die Mitglieder des Verbandes sind seriöse Vertreter ihres Standes.

Weiterhin hoheitliche Aufgaben trotz freier Wahl des Schornsteinfegers

Die genannte Komplexität der Regelung liegt vor allem darin begründet, dass die hoheitlichen Aufgaben, die der öffentlichen Sicherheit dienen, nach wie vor in Händen der sogenannten “ bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“ liegen. Diese bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger halten die Feuerstättenschau ab, bei der die Betriebs- und Brandsicherheit geprüft wird und sie stellen den notwendigen Feuerstättenbescheid aus. Dieser Bescheid listet alle Aufgaben und Fristen, die bis zur nächsten Feuerstättenschau rund um Heizung, Kamin- und Pelletofen zu erledigen sind. Seit dem 31.12.2013 müssen alle Haus- und Wohnungsbesitzer einen Feuerstättenbescheid vorlegen können.

Aufgaben zur Vergabe an freie Schornsteinfeger

Dieser Feuerstättenbescheid kann dann als Basis genutzt werden, um die gelisteten Arbeiten frei an einen Schornsteinfeger der Wahl zu vergeben. Es obliegt der Verantwortung des Haus- und Wohnungseigentümers, dass diese Arbeiten fristgerecht erledigt werden. Zu Zeiten des Kehrmonopols hat meist der ohnehin zuständige Schornsteinfeger jene Arbeiten ausgeführt, welche wohl 80% des Schornsteinfegergeschäfts ausmachen und dann nur noch eine Rechnung geschrieben. Nun muss sich der Haus- oder Wohnungseigentümer selbst um eine explizite Auftragsvergabe kümmern. Laut der Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen reicht es nicht aus, einfach nur zu dulden, dass der alte Schornsteinfeger weiter kommt. Dies ersetzt nicht den Vertrag. Verträge, welche die Eigentümer mehr als 2 Jahr binden gelten als unzulässig, genau wie Verträge, welche sich jedes Jahr stillschweigend verlängern.
Wenn ein Schornsteinfeger unangemeldet vor der Tür steht, um die Arbeiten durchzuführen, so hat der Hauseigentümer wie bei jedem Haustürgeschäft ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Verbraucherzentrale NRW rät, für alle Arbeiten bis zur nächsten Feuerstättenschau einen Sammelauftrag zu vergeben und sich preislich am Vorjahr zu orientieren.
Sollte ein Haus- oder Wohnungsbesitzer seine Fristen nicht einhalten, so können laut Stephan Langer, Pressesprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks, Gebühren anfallen. Grundsätzlich sollte den Verantwortlichen bewusst sein, dass Ölheizkessel und herkömmliche Gasheizkessel durchschnittlich einmal im Jahr auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen. Je nach Alter der Anlage wird alle zwei bis drei Jahre zusätzlich eine Immissionsschutzmessung durchgeführt. Ein täglich genutzter Kamin muss sogar dreimal im Jahr überprüft und gekehrt werden. Die Ergebnisse der Schornsteinfegerleistungen müssen schriftlich an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister geschickt werden.

Es ist also festzustellen, dass dem Haus- und Wohnungseigentümer jetzt die Verantwortung obliegt, alte Auftragsroutinen nicht mehr greifen und die Preise trotzdem gestiegen sind. Unterstützung bei allen offenen Fragen rund um den Kaminofen und Schornstein beantwortet das Feuerdepot gerne und unverbindlich persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

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