Zwischenfazit der Umsetzung der BImSchV 2015: Viele unzureichende Geräte noch aktiv

1. BImSchV 2015 Status
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Wir haben bereits darüber berichtet, dass Heizkessel, welche vor dem 01. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt wurden, gemäß der BImSchV 2015 gar nicht mehr betrieben werden dürfen. Auch zahlreiche Kamin- und Kachelöfen, welche älter als 40 Jahre sind, hätten längst ausgetauscht sein müssen.
Anlässlich der ISH in Frankfurt wurden nun Zahlen bekannt, wonach viel zu wenig Kessel und Öfen bislang tatsächlich ausgetauscht wurden.

Welche Kessel und Kaminöfen betrifft die 1. BImSchV?

Die aktuelle Stufe der BimSchV betrifft Kamin- und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1975 in Betrieb genommen wurden und die gewisse Emissionsgrenzwerte nicht einhalten. Sobald die Anlage ein Feinstaubausstoß von über 0,15 Gramm pro Kubikmeter (g/m³) und Kohlenmonoxid-Emissionen von mehr als 4 g/m3 aufweist, war sie bis zum 1. Januar 2015 umzurüsten oder still zu legen. Theoretisch kann ein entsprechender Kaminofen-Filter eingebaut werden, aber gerade bei älteren Anlagen ist fraglich, ob dies wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist.

In den kommenden Jahren sind nach den Übergangsregeln der 1. BImSchV weiterhin alte Öfen mit zu hohen Emissionswerten außer Betrieb zu nehmen oder umzurüsten:
Die Fristen gelten wie folgt:

– bei Inbetriebnahme zwischen 1975 und 1984: bis zum 31. Dezember 2017
– bei Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994: bis zum 31. Dezember 2020
– bei Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010: bis zum 31. Dezember 2024

Zum 01.01.2015 waren laut einer Schätzung von Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks bundesweit zwischen 150.000 und 250.000 alte Kamin- und Kachelöfen betroffen.

Schleppende Umsetzung des 1. BImSchV

Anlässlich der Branchenmesse ISH im März 2015 in Frankfurt sagte Frank Kienle, Geschäftsführer des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI), dass
gemäß einer ersten brancheninternen Erhebung in diesem Winter nur rund 100.000 Geräte ausgetauscht wurden. Entsprechend werden in Deutschland noch 50.000 bis 150.000 alte Kamin- und Kachelöfen betrieben, welche unverhältnismäßig hohe Emissionswerte aufweisen. Moderne Öfen erzeugen heute bis zu 85 Prozent weniger Feinstaubemissionen als solche, die vor 1975 gebaut worden sind. Der Betrieb alter Öfen ist nicht nur unserer Umwelt gegenüber unverantwortlich, es kann auch für den Haus- und Wohnungsbesitzer im Unterhalt zu teuer sein: Durch höhere Wirkungsgrad und den daraus resultierenden niedrigeren Brennstoffverbauch amortisiert sich ein neuer Ofen recht schnell. In extremen Fällen können die Heizkosten laut HKI-Geschäftsführer Kienle um 30% sinken.

Konsequenzen für Haus- und Wohnungsbesitzer

Jeder Betreiber einer sogenannten Einzelraumfeuerungsanlage ist in eigener Verantwortung verpflichtet, die Bestimmungen der 1. BimSchV einzuhalten. Stellt ein Schornsteinfeger im Rahmen der vorgeschriebenen, routinemäßigen Kontrollen fest, dass ein Kamin- oder Kachelofen längst hätte ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssen, so hat er auch das Recht, die Anlage sofort stillzulegen. Grundsätzlich können derartige Verstöße gegen Rechtsnormen im Bereich des Umweltschutzes und in der Sicherheit bei Ordnungswidrigkeiten auch mit Geldbußen geahndet werden.
Ausnahmeregelungen gibt es für historische Öfen, welche vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden und für Wohnungen, in denen die Wärmeversorgung ausschließlich über Kamin- und Kachelöfen erfolgt.

Für alle Betreiber von Kamin- und oder Kachelöfen ist es jetzt Zeit sich zu erkundigen, ob die eigene Anlage noch betrieben werden kann. Grundsätzlich ist bei allen älteren Feuerstätten und Kesseln eine gründliche Überlegung sinnvoll, ob die ökonomische Effizienz und ökologische Verantwortung noch gegeben ist.

Das Feuerdepot berät gerne und unverbindlich zu allen Fragen rund um den Kamin- und Pelletofen.

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