BImSchV verlangt Austausch von Kaminöfen – Dringender Handlungsbedarf durch Fristablauf

BImSchV verlangt Austausch von Kaminöfen
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Die 1. BImSchV ist bereits seit 2010 in Kraft und jetzt läuft die 1. Frist ab.
Einige Kaminofenbesitzer haben nur noch wenige Wochen Zeit, ihren Kaminofen auszutauschen oder zu modernisieren. Es drohen Stillegungen und Sanktionen.

Nach der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) müssen kleine und mittlere Feuerungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik zur Emissionsminderung angepasst werden. Dies soll dem Umweltschutz dienen, denn alte Kaminöfen stoßen zu viel Feinstaub aus. Dieser soll laut der Weltgesundheitsorganisation WHO für Herz-Kreislauf-Probleme, Asthma und Allergien verantwortlich sein. Gerade in Städten werden heute noch nicht die europaweit definierten Grenzwerte eingehalten.

Das Feuerdepot hat die Regelungen der 1. BimSchV bereits in der Vergangenheit thematisiert und ausführlich erläutert:

Weitere Informationen zur Bundesimmissionsschutzverordnung BimSchV

Da nunmehr nur noch wenige Woche bleiben, bis die ersten Kaminofenbesitzer ihren alten Ofen ausgetauscht oder nachgerüstet haben müssen, fassen wir hier noch mal den dringlichsten Handlungsbedarf zusammen.

Wer ist betroffen?
Einzelraumfeuerungsanlagen, deren Nennwärmeleistung mindestens bei 4 Kilowatt liegt, wie die fast 15 Millionen Kachelöfen, Heizkamine und Kaminöfen in Deutschland werden durch die neue 1. BImSchV erfasst. Jetzt geht es um Anlagen, die vor 1975 eingebaut wurden oder deren Typenbezeichnung nicht feststellbar ist. Diese Anlagen müssen spätestens bis zum 31.12.2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Verstöße und Sanktionen
Stellt ein Schornsteinfeger im Rahmen seiner routinemäßigen Kontrolle fest, dass ein Betreiber einer solchen Einzelraumfeuerungsanlage seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, hat er das Recht, die Anlage sofort stillzulegen. Dies kann insbesondere zu Jahresbeginn 2015, direkt nach Fristablauf sehr unangenehm sein, da dieser in den kältesten Wintermonate des Jahres liegt.
Grundsätzlich können Verstöße gegen Rechtsnormen im Bereich des Umweltschutzes und in der Sicherheit bei Ordnungswidrigkeiten auch mit Geldbußen geahndet werden.

Weitere Regeln für jeden Kaminofenbesitzer
Kaminofenbesitzer mit modernere Anlagen dürfen sich jedoch auch nicht bequem im Kaminsessel zurücklehnen. Aus Verantwortung gegenüber unserer Umwelt sind alle Kaminofenbesitzer verpflichtet, sich bewusst mit ihrer Feuerstätte auseinander zu setzen:

1. Jeder Eigentümer muss eine Beratung über den richtigen Umgang mit Feuerstätten nachweisen. Diese Beratung kann durch den zuständigen Schornsteinfeger erfolgen. Sie umfasst die sachgerechter Bedienung der Feuerstätte und allgemeine Hinweise sowie eine Erläuterung der Bedienungsanleitung der jeweiligen Feuerstätte. Auch sollen die Verbrennungsabläufe erläutert und Brennstoffaufgabe und Füllmengen werden erklärt. Auf der Themenliste steht weiterhin das Anheizen von Feuerstätten für feste Brennstoffe und die Regeleinrichtung während des Betriebs . Dies beinhaltet wiederum die Luftmengenregelung und die (un)sachgemäße Drosselung. Die Beratung wird mit der Erklärung der notwendige Reinigung und Wartung der Feuerstätte abgeschlossen.

2. Der Schornsteinfeger muss weiterhin die richtige Lagerung und Feuchte des Holzes kontrollieren. Er prüft, ob die Restfeuchte des Brennholzes bei maximal 20% liegt. Insbesondere durch diese Kontrolle sollen hohe Emissionen verhindert werden.

Ob im individuellen Einzelfall die Nachrüstung eines Feinstaubfilters ausreichend ist, oder ob eine neuer Kaminofen effizienter ist, kann in einer persönlichen und unverbindlichen Beratung geklärt werden.
kostenlose Beratung bei Feuerdepot.de

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