Wir beraten Sie gerne!

Wir helfen gern und beantworten jede Anfrage individuell und ausführlich - kostenlos.

Sie erreichen uns werktags zwischen 9:00 und 18:00 Uhr

unter der Rufnummer: +49 (0) 8143­ / 264 530

oder per Email an:        info@feuerdepot.de

sowie über das             Kontaktformular

Um Ihnen keine Wartezeit entstehen zu lassen, sind die häufigsten Fragen und Antworten schon hier online verfügbar:

x
Sicher einkaufen mit der Geld-zurück-Garantie bei Feuerdepot.de 2 Jahre Herstellergarantie
 
Warenkorb
0
Keine Artikel
im Warenkorb

Schornsteinfeger

Allgemeine Informationen rund um den Schornsteinfeger und Kaminkehrer

Schornsteinfeger Themen

  • Ohne Kehrmonopol: Mehr Verantwortung für Hauseigentümer

    Wettbewerb im Schornsteinfegermarkt und mehr Verantwortung für Hausbesitzer
    Das Feuerdepot rät, worauf Hausbesitzer jetzt achten müssen: Ab dem Jahr 2013 wird es in Deutschland kein Kehrmonopol mehr geben. Bisher war Deutschland in Bezirke eingeteilt, welche die Schornsteinfeger unter sich aufgeteilt hatten. Jeder Schornsteinfeger war in seinem Bezirk dafür zuständig und verantwortlich, dass alle Heizungen, Kamine und Feuerstätten regelmäßig überprüft wurden. Für Hauseigentümer und Kaminofen-Besitzer war diese Regelung bequem, da der Schornsteinfeger selbständig an die vorgeschriebenen Kontrollen erinnerte. Auf Anregung der europäischen Kommission wurde dieses Verfahren jedoch gekippt, damit auch der Schornsteinfegermarkt sich dem Wettbewerb stellen muss.
    Kaminofen-Besitzer brauchen jetzt einen Feuerstättenbescheid
    Die Verantwortung [...]


    Veröffentlicht am 02/04/2012 von Feuerdepot. in Allgemeine Info, Schornsteinfeger Tags: Schornsteinfeger
  • Der Schornsteinfeger! Mehr als nur ein Glücksbringer

    Jeder Hauseigentümer in Deutschland ist verpflichtet, Schornsteine, Abgasanlagen und Feuerstätten regelmäßig durch einen Schornsteinfeger überprüfen zu lassen. Die Kehr- und Überprüfungsordnungen (KÜO) der Bundesländer legt in Abhängigkeit von dem verwendeten Brennstoff fest, in welchen Intervallen Kontrollen stattfinden müssen. In der Regel finden diese Kontrollen zwischen einmal bis zu in seltenen Fällen sechs Mal pro Jahr statt. Im Rahmen seiner Besuche reinigt und überprüft der Schornsteinfeger Schornsteine, Edelstahlschornsteine, Abgasanlangen und Feuerstätten. Seine Messergebnisse werden dokumentiert und aufbewahrt. Die Kontrollpflicht und die Begleichung der resultierenden Kosten obliegen dem Eigentümer und dienen dem Schutz der Allgemeinheit. So kann sich bei unvollständigen Verbrennungen im [...]


    Veröffentlicht am 29/03/2012 von Feuerdepot. in Schornsteinfeger Tags: Kaminkehrer, Schornsteinfeger

2 Artikel