Was bedeutet diese Pflicht für Kaminofenbesitzer? Seit dem 01.05.2014 haben alle Immobilieneigentümer die Pflicht, gegenüber einem Miet- oder Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen sogenannten Energieausweis vorlegen. Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt selbstverständlich keinen Energieausweis. Wenn man auf alle Wechselfälle des Lebens vorbereitet sein möchte, empfiehlt es sich auch weiterlesen
Aktuell Mai 2014 – Der Energieausweis
