0
+49 (0) 89 / 23 14 14 710

Mo. - Fr. von 09:00 bis 18:00 Uhr

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W

Bundesimmissionsschutzverordnung (BIMSCHV)

Die Abkürzung "BImSchV" steht für „Bundesimmissionsschutzverordnung“. Es sind vom Bundesministerium für Umwelt festgelegte Richtlinien und Normen über die technischen Vorschriften von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen wie Gas-, Öl-, Kohle- und Holzheizungen. Ziel ist es die Feinstaubemission zu verringern, da die Umwelt auch druch das Heizen mit z.B. einem Kaminofen verschmutzt werden kann. Die Verordnung gilt für bestehende, sowie für neue Einzelfeuerungsanlagen ab einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt. 
Die Verordnung ist gegliedert in sechs Abschnitte:
Allgemeine Vorschriften über Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Brennstoffe, ein Abschnitt über Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, als nächstes ein Artikel über Gas- und Ölfeuerungsanlagen. Die letzten Abschnitte betreffen Überwachung, Gemeinsame Vorschriften und Übergangsregelungen.