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Stuttgarter-, Regensburger-, Müncher Norm BZW. Anordung

Aufgrund besonderer geografischer Lagen, Ballungsräume und Talkessel, werden an diese Feuerstellen bestimmte Anforderungen in Bezug auf die Abgaswerte gestellt. Diese sind besonders streng, denn der CO-Gehalt der Abgase darf bei der Nennwärmeleistung des Kaminofens unter Prüfbedingungen die entsprechende DIN nicht überschreiten.

In der Stuttgarter Norm, also für die Stadt Stuttgarter, ist die Aufstellung von Feuerungsanlagen für die Verwendung von Festbrennstoffen generell verboten. Genehmigungsfähig, mit Ausnahmegenehmigung, erhalten nur Öfen, deren festgestellter CO-Wert 0,12 Vol. %/1,5g/m³ bezogen auf 13% Sauerstoff unterschreiten.

Die Münchner und Regensburger Norm entspricht in etwa der Stuttgarter Norm bzw. Anordnung.